Das Presbyterium - die Gemeindeleitung

Das Presbyterium besteht aus sechs Männern und Frauen im Ehrenamt sowie dem Gemeindepfarrer. Gemeinsam nehmen sie die Leitung der Kirchengemeinde wahr. Dabei werden theologische wie auch finanzielle Schwerpunkte im Gemeindeleben diskutiert und entschieden.

 

Im Jahr 2024 sind aktuell folgende Mitglieder im Presbyterium:

 

Lothar Esch

Gisela Ferrarotto

Irina Klassen

Gerlinde vom Werth

 

In der Regel finden monatliche Presbyteriumssitzungen statt.

Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Kreissynode, also das Leitungsgremium des Kirchenkreises, und wirkt so an der Leitung der Kirche mit.

Das Amt der Presbyterin und des Presbyters ist ein Ehrenamt, das unentgeltlich ausgeübt wird. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und endet damit für das jetzige Presbyterium im Jahr 2028.

Die Aufgaben des Presbyteriums:

Das Presbyterium ist verantwortlich für alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde. Konkret hat das Presbyterium folgende Aufgaben:

es wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden

es wirkt bei der Pfarrwahl mit

es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich

es beschließt über die Zulassung zum Abendmahl

es legt die Zahl der Gottesdienste und deren Zeiten fest

es fördert die Kirchenmusik und den Gemeindegesang

es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten

es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte

es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer bei den Hausbesuchen

es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen

es hält Kontakt zu den Einrichtungen der Diakonie

es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und übt die Dienstaufsicht aus

es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde

es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr

 

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